Wir arbeiten nach Auftragsformular Brillengläser für augenoptische Betriebe ein und übernehmen auch andere Werkstattarbeiten wie Reparaturen…
- Die Qualitätskontrolle der Gläser und Fassung übernimmt der Augenoptiker.
- Wir behalten uns vor, bei zweifelhafter Eignung der Fassung, nach Absprache, auf Risiko des Augenoptikers zu verglasen. Bei einer gebrauchten Fassung kann bei Bruch kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden.
- Wir übernehmen keine Haftung für fehlerhafte Fassungen, z.b. bei kalten Lötstellen.
- Wir übernehmen das Risiko für Glasbruch (ausgenommen zu dünne Gläser siehe so geht’s) Bei Glasbruch erfolgt die Rückzahlung nach Rechnung des Auftraggebers zu den Nettopreisen (abzgl. Lieferantenrabatt, Bonus und MwSt).
- Der Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Auftragseingangs, im Regelfall am selben Arbeitstag. Express-Aufträge werden bevorzugt bearbeitet. Für Lieferverzug durch höhere Gewalt kann OPTITEK München keinen Schadenersatz übernehmen.
- Reklamationen müssen sofort nach Erhalt der fertigen Brille angemeldet werden. Um die Rechtmäßigkeit prüfen zu können, müssen Gläser/Fassung an uns geschickt werden.
- Die Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir übernehmen keine Haftung bei Transportschäden oder Verlust.
- Eine Stornierung muss rechtzeitig erfolgen. Für bereits bearbeitete Aufträge kann eine Stornierung nicht mehr geltend gemacht werden.
- Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen von OPTITEC Mücnhen an.